Scheidebrief

Scheidebrief
Schei|de|brief 〈m. 1; veraltet
2. Ehescheidungsurkunde

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Schei|de|brief, der (veraltend):
Brief, mit dem sich jmd. von einem andern trennt, lossagt:
jmdm. einen S. schreiben.

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Scheidebrief,
 
im Alten Testament (5. Mose 24, 1) und im Judentum bei der Ehescheidung vom Mann auszustellende beziehungsweise zu beantragende und der Frau auszuhändigende Urkunde als Beweisstück für die Frau, dass sie rechtskräftig geschieden ist und wieder heiraten kann. Nach traditionellem jüdischem Recht kann die Ehescheidung nur vom Mann durchgeführt werden; ihre Gültigkeit ist seit nachtalmud. Zeit jedoch an eine rabbinische Gerichtsentscheidung gebunden.

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Schei|de|brief, der (veraltend): Brief, mit dem sich jmd. von einem andern trennt, lossagt: jmdm. einen S. schreiben; Ü jmdm. den S. geben (mit jmdm. brechen); dann kannst du unserer Freundschaft gleich den S. schreiben (kannst du sie als beendet ansehen).

Universal-Lexikon. 2012.

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